Neue LBO SH 2021 in Kraft

Seit 01. September 2022 ist die neue Landesbauordnung (LBO SH) in Kraft getreten.


Die Änderung war erforderlich, um diese dem europäischen Recht anzupassen. Neben der LBO sind auch die Vollzugsbekanntmachungen zur LBO und die Bauvorlagenverordnung angepasst worden. Angaben zur Barrierefreiheit sind seit dem 01.09.2022 im Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Somit wird bei einem Bauantrag im Objektbereich und Geschoßwohnungsbau neben den Bauunterlagen wie Bauzeichnungen und Brandschutzkonzept künftig auch ein Barrierefreikonzept enthalten sein.

Wir erstellen wahlweise alle drei Unterlagen aus einer Hand oder unterstützen Kollegen durch unsere Zuarbeit mit Brandschutzkonzepten oder Barrierefreikonzepten.