Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher, um deren Schutz zu gewährleisten.

Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist jedoch nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben, einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete Brandschutzordnungen für Betriebe.

Brandschutzordnungen sind zudem stets auf aktuellem Stand zu halten und somit mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS e.V.) erstellen wir Ihnen in Abstimmung mit dem Betreiber der Objekte und der örtlichen Feuerwehr Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teil A, B, C.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne geben in einer Grundrissübersicht im Notfall schnell Aufschluß über den Verlauf von Rettungswegen und vorhandenen Hilfsmitteln wie Feuerlöscher, Löschdecken etc., für Personen, die sich im Gebäude aufhalten.

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne (Rettungswegpläne) nach DIN ISO 23601. Hierbei bieten wir als komplette Dienstleistung die Pläne fertig montiert in Rahmen nach Wahl.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzleitern der Feuerwehr zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb eines Gebäudes.

Wir erstellen Feuerwehrpläne und Feuerwehr-Übersichtspläne nach
DIN 14095 in Abstimmung mit dem Betreiber der Objekte und stimmen diese mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der örtlichen Feuerwehr ab.