ENEV-Nachweis / Energieberatung

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Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme und der Größe des veränderten Gebäudevolumens ist die Erstellung eines EnEV-Nachweises als Bauvorlage neben dem eigentlichen Bauantrag erforderlich.

Aber wussten Sie auch, dass Sie für eine Fassadendämmung in Gebäudeklasse 4 und 5 einen Bauantrag stellen und ein Brandschutzkonzept für die Dämmung einreichen müssen?

Um zu prüfen, ob Ihr Objekt zur Gebäudeklasse 4 oder 5 gehört, finden Sie hier weitere Informationen.

Zusammen mit einem Partnerbüro erstellen wir Ihnen die kompletten, für die Sanierungsmaßnahmen erforderlichen, Unterlagen, für Bauamt, KfW und Bank.