Alte LBOs aus SH veröffentlicht

Kennen Sie das:
Es wird in alten Baugenehmigung auf die damalige LBO (Landesbauordnung ) Bezug genommen, aber genau die Ausgabe haben Sie nicht im Haus?
Und somit bleiben Grüneintragungen wie „§ X(Y) ist zu beachten“ sehr kryptisch verschlüsselt.

Das Land SH hat seinen Webauftritt überarbeitet und alle ehemaligen LBO‘s veröffentlicht!

So heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums SH vom 03.06.2020:

Übersicht „Ältere Fassungen der Landesbauordnung“ online

Auf der Website „Bauordnungsrecht“ wird eine Übersicht älterer Fassungen der Landesbauordnung mit Verlinkung auf die jeweilige Fundstelle zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich hierbei um Neufassungen und Änderungen bis hin zur aktuell geltenden Landesbauordnung.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bauen/_documents/lbo_aenderungen_uebersicht.html

Eine Website, deren Link ich mir speichern werde!!!